Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig, welches vor Gericht und Behörden Bestand hat. Daher bieten wir Ihnen die Erstellung eines Kurzgutachtens an.
Im Unterschied zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten sind die Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial) in verkürzter Form dargestellt. Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt hier nur ausschließlich auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens entsprechend der Objektart. Darüber hinaus wird die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und im Kurzgutachten berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens.
Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. In Fällen wie diesen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig.
Ihre Vorteile
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung von Kurzgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig, diese sind vom Auftraggeber an den Sachverständigen zu übergeben (soweit vorhanden):
- Grundbuchauszug
- Katasterkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte), Grundstücksfläche
- Fotos des Gebäudes
- Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen
- Mietverträge und aktuelle Mieten
Gern übernehmen wir die Beschaffung der nicht vorhandenen Unterlagen.
Ablauf
- Kontaktaufnahme und Vorbesprechung der Gegebenheiten in meinem Büro (Bewertungsanlass, Objektart sowie vorhandene Unterlagen, Fertigstellungstermin)
- Festpreisangebot inklusive aller zusätzlichen Leistungen
- Beauftragung durch Sie
- Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
- Einholung der erforderlichen (amtlichen) Unterlagen
- Gutachtenerstellung
- Versand des Kurzgutachtens sowie der Rechnung
Sind Unterlagen nicht vorhanden und müssen durch den Sachverständigen eingeholt bzw. erstellt werden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern und der Preis für das Kurzgutachten erhöhen. Sprechen Sie uns an! Gern erläuteren wir Ihnen die Einzelheiten.
Umfang des Kurzgutachtens
In Abhängigkeit von den Gegebenheiten/rechlichten Situationen des Bewertungsobjektes beträgt der Umfang ca. 20 bis 30 Seiten. Diese bestehen aus einer verkürzten verbalen Beschreibung des Objektes sowie der getroffenen Wertansätze, der eigentlichen Berechnungen auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens sowie einem verkürzten Anlagenteil.
Sie erhalten standardmäßig das Kurzgutachten in einfacher Ausfertigung. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies gegen Aufpreis möglich.