Der Begriff „Verkehrswert“ (Marktwert) ist im Baugesetzbuch definiert.
Der Verkehrswert kann anhand von drei unterschiedlichen Wertermittlungsverfahren bestimmt werden. Die drei verschiedenen Verfahren zur Verkehrsermittlung sind folgende Verfahren: Das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Welches oder wie viele Verfahren zur Verkehrsvermittlung letztendlich verwendet werden, ist von der Immobilie abhängig.
§ 194 BauGB Verkehrswert
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“